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BGH, 24.10.1978 - 1 StR 468/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Verteidigerbestellung - Verpflichtung des Gerichts zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers wegen fehlendem Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagten und Verteidiger - Schutzzweck der Pflichtverteidigerbestellung - Erforderlichkeit der Einholung ...
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus BGH, 24.10.1978 - 1 StR 468/78
Allerdings soll bei Ausübung dieser Ermessensfreiheit den Wünschen des Angeklagten weitgehend Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG NJW 1959, 571, 572; 1975, 1015, 1016).Der Zweck der Pflichtverteidigerbestellung besteht allein darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, daß ein Beschuldigter in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und daß der ordnungsmäßige Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfG NJW 1975, 1015, 1016).
- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers
Auszug aus BGH, 24.10.1978 - 1 StR 468/78
Allerdings soll bei Ausübung dieser Ermessensfreiheit den Wünschen des Angeklagten weitgehend Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG NJW 1959, 571, 572; 1975, 1015, 1016).
- BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für …
Ihr nicht näher begründeter Hinweis auf das Fehlen eines Vertrauensverhältnisses zu Rechtsanwalt M. reichte nicht aus (vgl. BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]). - BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe - …
Der Vorsitzende kann also nicht nach Belieben oder Willkür handeln, sondern hat die Auswahl unter Berücksichtigung dieses Gebots nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerfGE 39, 238, 242) [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] vorzunehmen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 1. März 1978 - 3 StR 24/78 (S); Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78). - BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat …
Mit der Behauptung einer unvollständigen Ausschöpfung benutzter Beweismittel kann die Revision nicht begründet werden, wenn, wie hier, die Urteilsgründe keinen Fingerzeig geben, daß die Beanstandung zutrifft (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78). - BGH, 27.11.1979 - 5 StR 496/79
Umfang des Rechts des Angeklagten zur Wahl eines neuen Verteidigers - …
Nachdem dieser das Mandat niedergelegt hatte, weil zwischen ihm und dem Angeklagten Meinungsverschiedenheiten über die weitere Verteidigung entstanden waren, durfte der Vorsitzende Rechtsanwalt H. auch gegen den Widerspruch des Angeklagten zum Verteidiger bestellen, um einen ordnungsmäßigen Verfahrensablauf zu gewährleisten (BGH Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78 - bei Holtz in MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]), Diese Bestellung war - entgegen dem Vorbringen der Revision - nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen Prof. Dr. Mi. beschränkt.